Erbrecht & Schenkung
Erbrechtliche Angelegenheiten (Testament, Erbschein, Erbauseinandersetzung)
Zu den Aufgaben der Notarin auf dem Gebiet des Erbrechts zählen insbesondere folgende:
- Erstellung einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Berliner Testament, Behindertentestament, Erbvertrag)
- Beantragung Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
- Erbauseinandersetzungen, Erbteilsverkauf
- Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Vermittlungsverfahren zur Erbauseinandersetzung
Bei der Planung Ihrer Nachfolge entwirft der Notar nach erfolgter Beratung das auf Sie zugeschnittene Testament mit den jeweils richtigen juristischen Formulierungen. Er registriert das Testament beim von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Testamentsregister und bringt das Testament in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Durch diese Vorgehensweise wird das Testament nach Eintritt des Todesfalls zügig durch das Nachlassgericht eröffnet. Ist Grundbesitz im Nachlass vorhanden, kann mittels des eröffneten notariellen Testaments oder Erbvertrags in den meisten Fällen die Eintragung der Erben in das Grundbuch ohne Vorlage eines Erbscheins erreicht werden. Liegt lediglich ein handschriftliches Testament vor, ist zwingend ein Erbschein zu beantragen und beim Grundbuchamt vorzulegen.
Zu beachten ist, dass für Todesfälle seit dem 17.08.2015 de EU-Erbrechtsverordnung gilt. Dies bedeutet, dass sich aus deutscher Sicht die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht des Staates richtet, in welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es ist allerdings möglich per letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag) eine Rechtswahl zugunsten seines Heimatrechts (Staatsangehörigkeit zu treffen). Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, sollten überprüfen, ob Handlungsbedarf in Bezug auf ihre Nachlassplanung besteht.