Was ist ein Vermächtnis?
Vermächtnisse von beweglichem und unbeweglichem Vermögen in Deutschland und der Ferienimmobilie in Spanien
Bei einem Vermächtnis handelt es sich um eine letztwillige Zuwendung eines Vermögensvorteils an einen anderen, ohne dass dieser als Erbe eingesetzt wird.
Beispiel:
Der Erblasser E setzt seine Ehefrau F zu seiner alleinigen Erbin ein und vermacht seiner Tochter ein Mehrfamilienhaus und seinem besten Freund A eine Briefmarkensammlung.
Die Tochter erhält zwar eine Immobilie aus der Erbmasse, sie ist aber nicht Erbin. Ebenso verhält es sich mit dem besten Freund A, der zwar einen Gegenstand aus dem Vermögen des Erblassers erhält. Dennoch ist er aus juristischer Sicht ebenfalls kein Erbe. Die Tochter T und der Freund A haben beide einen schuldrechtlichen Anspruch auf Leistung der vermachten Gegenstände. Die Tochter kann verlangen, dass das Mehrfamilienhaus auf sie übertragen wird und der Freund A kann die Briefmarkensammlung herausverlangen. Bei Immobilien, d.h. unbeweglichem Vermögen, erfolgt die Übertragung durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Hierzu müssen die Beteiligten in der Regel einen notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag unterzeichnen.
Ein Vermächtnis muss per letztwilliger Verfügung (Testament oder Erbvertrag) angeordnet werden. Auf diese Art und Weise kann das Entstehen einer Erbengemeinschaft vermieden werden. Trotzdem kann der Testierende einzelne Gegenstände Personen vermachen, ohne dass diese Mitglieder der Erbengemeinschaft werden.
Das Vermächtnis kann auch darin bestehen, dass ein lebenslängliches Wohnrecht oder ein lebenslängliches Nießbrauchrecht an einer Immobilie einer Person zugedacht wird.
Beispiel: Eheleute E und F haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. E ist Alleineigentümer eines Einfamilienhauses in Dortmund. Für den Sohn S hat der E ein Vermächtnis dahingehend angeordnet, dass S im Falle des Todes von E das Einfamilienhaus in Dortmund erhält. Außerdem hat E angeordnet, dass dies mit der Maßgabe zu erfolgen hat, dass der F ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingeräumt wird, sollte sie ihn überleben.
Durch diese Gestaltung erfolgt ein Ausgleich der Interessen zwischen dem überlebenden Ehegatten an der Nutzung der Immobilie und der Sicherung des Nachlasses für den Sohn S.
Wichtig:
In Deutschland ist es rechtlich nicht möglich, einzelne Gegenstände zu „vererben“. Es ist also nicht möglich wie folgt zu testieren:
„Mein Haus erbt meine Frau, mein Auto erbt mein Sohn und mein Wertpapierdepot erbt meine Tochter.“
Es kommt in der Praxis dennoch vor, dass Testierende ein handschriftliches Testament in dieser Form hinterlassen. In diesem Fall muss das Testament ausgelegt werden. Denn dadurch ist nicht klar, ob der Erblasser eine Erbeinsetzung der Beteiligten wünschte oder an einzelne Personen Gegenstände per Vermächtnis verteilen wollte. Dies kann dazu führen, nicht klar ist, wie ein Erbschein lauten soll und dass deshalb ein langes nachlassgerichtliches Verfahren zur Klärung der Erbenstellung eingeleitet werden muss. Um dies zu vermeiden, sollten sich klare Anordnungen in dem Testament wiederfinden, welche rechtlich deutlich den Erben und den Vermächtnisnehmer unterscheiden lassen. Bei einer notariellen letztwilligen Verfügung, die klare Regelungen enthält, können sich die Erben in vielen Fällen die Beantragung eines Erbscheins sogar sparen.
Hat der Erblasser eine Ferienimmobilie in Spanien, kann er diesbezüglich ebenfalls ein Vermächtnis in seinem deutschen Testament anordnen. Macht der Bedachte sein Vermächtnis geltend, ist der Erbe verpflichtet, die Immobilie auf den Vermächtnisnehmer in Spanien zu übertragen. Der Testierende hat zahlreiche Möglichkeiten ein Vermächtnis zu gestalten. Hiervon sollte er auch in seiner letztwilligen Verfügung Gebrauch machen.
Der Bedachte muss wissen, dass er das Vermächtnis stets geltend machen kann, denn dieses unterliegt unterschiedlichen Verjährungsfristen. Da es sich bei dem Vermächtnis um einen lediglich schuldrechtlichen Anspruch handelt, kann der Testierende für die Erfüllung des Vermächtnisses Testamentsvollstreckung anordnen, um die Gefahren zu minimieren, welche aus dem rein schuldrechtlichen Charakter resultieren. Es ist darauf zu achten, dass eine Testamentsvollstreckung nur per Testament oder Erbvertrag angeordnet werden kann.
Die Kosten der Vermächtniserfüllung hat, wenn das Testament keine andere Anordnung enthält, der Beschwerte zu tragen.